Man merkt es an einem Wochenende. Freitag standen noch drei Scooter im Grätzl, Montag sind es plötzlich vierzig. Die Anbieter fahren ihre Flotten hoch, das Wetter passt, und die Stadt füllt sich wieder mit summenden Rollern.
Und mit den Diskussionen. Über Gehsteige, über abgestellte Geräte, über Leute, die zu zweit fahren und dabei filmen.
Deshalb einmal in Ruhe, ohne Aufregung: Was gilt eigentlich?
Der Grundsatz: Scooter sind rechtlich wie Räder
Das ist der Schlüssel zum ganzen Thema. In Österreich sind Elektro-Kleinfahrzeuge dieser Art verkehrsrechtlich im Wesentlichen wie Fahrräder behandelt. Daraus folgt fast alles andere von selbst.
Also: Radweg benutzen, wo einer da ist. Sonst auf der Fahrbahn. Nicht am Gehsteig, nicht in der Fußgängerzone (außer sie ist ausdrücklich freigegeben). Einbahnen, die für Radfahrer geöffnet sind, dürfen auch mit dem Scooter gegen die Richtung befahren werden.
Und man muss Handzeichen geben. Das machen ehrlich gesagt sehr wenige, weil man auf einem Scooter ungern eine Hand vom Lenker nimmt. Trotzdem: Vor dem Abbiegen kurz den Arm heraus, das rettet Situationen.
Die Ausstattung
Vorgeschrieben sind funktionierende Bremsen, Beleuchtung für die Dunkelheit und Rückstrahler. Bei Leihgeräten ist das im Regelfall gegeben - wobei ich empfehle, vor dem Losfahren einmal die Bremse zu ziehen. Sharing-Scooter haben ein hartes Leben.
Bei privaten Modellen wird es interessanter. Manche Billiggeräte aus dem Internet erfüllen die österreichischen Anforderungen nicht, besonders bei der Beleuchtung. Und die zulässige Bauartgeschwindigkeit ist begrenzt - schnellere Geräte fallen in eine andere Kategorie mit ganz anderen Auflagen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Modell passt: bitte bei einer offiziellen Stelle nachfragen.
Alter und Helm
Für Kinder gilt in Österreich bis zum zwölften Geburtstag Helmpflicht, so wie am Rad. Und es gibt eine Altersgrenze fürs selbstständige Fahren im Verkehr, ähnlich wie beim Fahrrad - jüngere Kinder dürfen nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.
Die Sharing-Anbieter setzen zusätzlich eigene Mindestalter in ihren Nutzungsbedingungen fest, meist 18 Jahre. Das ist Vertragsrecht, nicht Verkehrsrecht, aber es ist genauso verbindlich.
Abstellen: der eigentliche Konfliktpunkt
Hier hat sich in den letzten Jahren am meisten geändert. Wien hat verpflichtende Abstellzonen eingeführt, Graz und Salzburg arbeiten mit Zonenmodellen, und die Apps blockieren das Beenden der Fahrt außerhalb erlaubter Bereiche.
Der Grund ist banal und berechtigt: Ein quer am Gehsteig liegender Scooter ist für einen blinden Menschen oder jemanden mit Rollstuhl ein echtes Hindernis, nicht bloß ein Ärgernis.
Faustregel: mindestens anderthalb Meter freier Durchgang, nicht vor Hauseingängen, nicht auf Blindenleitsystemen, nicht an Haltestellen.
Der Frühlingsklassiker: zwei Personen
Es ist verboten, es ist gefährlich, und es passiert trotzdem an jedem ersten warmen Wochenende. Ein Scooter ist für eine Person konstruiert. Zu zweit ist der Bremsweg länger, der Schwerpunkt falsch, und ein Ausweichmanöver endet fast zwangsläufig im Sturz.
Auch versicherungsrechtlich wird es dann unangenehm. Wer bei einem Unfall regelwidrig zu zweit gefahren ist, hat eine schlechte Position.
Versicherung: die Frage, die niemand stellt
Wer mit einem privaten E-Scooter jemanden verletzt, haftet dafür. Viele Haushaltsversicherungen enthalten eine Privathaftpflicht, die solche Fälle abdeckt - aber nicht alle, und nicht für jedes Fahrzeug.
Bei Sharing-Anbietern ist meist eine Haftpflicht im Preis enthalten, oft mit Selbstbehalt. Die Details stehen in den Nutzungsbedingungen, die niemand liest.
Es zahlt sich aus, einmal bei der eigenen Versicherung anzurufen und konkret nachzufragen: Ist ein E-Scooter mit dieser Bauartgeschwindigkeit gedeckt? Fünf Minuten Telefonat, und man weiß es. Das ist deutlich angenehmer, als es nach einem Unfall herauszufinden.
Was die Städte planen
Die Regulierung ist noch nicht am Ende. Wien hat die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge pro Anbieter begrenzt, andere Städte arbeiten mit Ausschreibungen und lassen nur wenige Betreiber zu.
Der Trend geht klar zu weniger, aber besser verteilten Fahrzeugen. Für Nutzer heißt das: seltener steht einer direkt vor der Haustür, dafür funktionieren die vorhandenen öfter.
Ob das die richtige Richtung ist, darüber lässt sich streiten. Unstrittig ist, dass die wilde Anfangsphase mit fünf Anbietern und Scootern in jedem Gebüsch niemandem genützt hat.
Der ehrliche Teil
E-Scooter haben in Österreich einen schlechten Ruf, und ein Teil davon ist verdient. Aber der überwiegende Teil der Fahrten sind unspektakuläre Alltagswege: vom Bahnhof ins Büro, von der U-Bahn nach Hause, drei Kilometer, die sonst mit dem Auto gefahren würden.
Wenn diese Fahrten regelkonform stattfinden, merkt sie niemand. Genau das ist das Ziel. Ein Verkehrsmittel, über das nicht mehr geredet wird, hat es geschafft.
Und für den Anfang der Saison: einmal die Bremse testen, einmal die App-Zone anschauen, und dann losfahren. Es ist Frühling.



